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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Murgpixel Grafikdesign


Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Produkte, die zwischen der Grafikdesign-Agentur Murgpixel Grafikdesign (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) geschlossen bzw. erbracht werden, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.


Auftragserteilung und Leistungsumfang
(a) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den vom Anbieter übermittelten Kostenvoranschlag schriftlich akzeptiert.
(b) Die Leistungen des Anbieters umfassen die im Vertrag genannten Design-Dienstleistungen (Druckkosten werden separat aufgeführt). Diese gelten als Schätzung des Zeitaufwands der Erstellung bis zum ersten Korrekturabzug und beinhaltet einen einzigen nachvollziehbaren Korrekturlauf durch den Kunde. Nachvollziehbar bedeutet, dass an dem gleichen Konzept weitergearbeitet wird. Ein neu aufgebauter grafischer Entwurf wird mit dem Satz von 80€/Zeitstunde abrechnet. Alle Leistungen des Anbieters, welche über die aufgeführten Leistungen im Angebot hinausgehen, werden final nach Aufwand berechnet (80€/Zeitstunde). Diese Leistungen beinhalten bspw. Aufbereitung für den Druck, Recherchezeit für die korrekte Ausführung von Druckmedien, Druckdatenupload.


Vergütung und Zahlungsbedingungen
(a) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Bestätigung des übermittelten Kostenvoranschlag. Alle Preise sind im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
(b) Die Zahlung erfolgt nach Fertigstellung der Leistung und Erhalt einer entsprechenden Rechnung innerhalb 14 Tagen per Überweisung an das angegebene Bankkonto des Anbieters.

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Zahlungsanspruch bei Nicht-Fertigstellung des Projekts  

(a) Rechnungsstellung bei Projektabbruch: Der Anbieter ist berechtigt, eine Rechnung für erbrachte Leistungen zu stellen, auch wenn das Projekt aus Gründen, die in der Verantwortung des Kunden liegen, nicht fertiggestellt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder das Projekt aus anderen Gründen nicht weitergeführt wird.

(b) Rückmeldung und Frist: Sollte der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach der letzten Aufforderung durch den Anbieter keine Rückmeldung zum Projekt geben oder keine erforderlichen Informationen bereitstellen, gilt das Projekt als abgebrochen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

(c) Abrechnung nach Aufwand: Die Rechnung basiert auf dem bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeitsaufwand sowie den vertraglich vereinbarten Leistungen. Eventuell im Voraus gezahlte Beträge werden entsprechend verrechnet.


Eigentums- und Urheberrechte
(a) Alle erbrachten Leistungen, insbesondere Entwürfe und fertige Grafiken, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(b) Bildlizenzen sind nicht an Kunden übertragbar. Bilder, welche in gekauften Medien durch den Anbieter platziert worden sind, gehören ausschließlich dem Anbieter, da dieser die entsprechende Lizenz dafür erworben hat. Bildlizenzen können aufgrund von Auflagenmengen variieren, sodass vorab sichergestellt werden muss, ob die passende Lizenz verfügbar ist.

(c) Der Kunde ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Werbemittel, Texte, Fotos, Slogans, Warenproben usw.) allein verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunde vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen zu überprüfen. 

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Foto-Lizenzen und Nutzungsrechte

(a) Urheberrecht und Eigentum: Sämtliche von der Agentur erstellten oder bereitgestellten Fotos, Grafiken und andere visuelle Inhalte (nachfolgend "Bildmaterial") unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum der Agentur oder des jeweiligen Urhebers, sofern nicht anders vereinbart. Mit der Beauftragung der Agentur erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte an dem Bildmaterial, sondern lediglich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.

(b) Einräumung von Nutzungsrechten: Die Agentur räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem gelieferten Bildmaterial ein, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Das Nutzungsrecht gilt nur für den vertraglich festgelegten Zweck, den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarten Medien. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. mit weiteren Kosten verbunden.

(c) Einschränkungen der Nutzung: Der Kunde ist nicht berechtigt, das Bildmaterial zu bearbeiten, zu verändern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit der Agentur vereinbart. Eine Weiterverwertung für andere Projekte oder durch andere Unternehmen ist untersagt, sofern keine gesonderte schriftliche Lizenz dafür erworben wurde.

(d) Lizenzgebühren und Vergütung: Die im Rahmen der Nutzung des Bildmaterials anfallenden Lizenzgebühren richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Umfang der Nutzung. Zusätzliche Nutzungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, können nachträglich lizenziert werden und unterliegen zusätzlichen Gebühren. Diese Gebühren werden nach branchenüblichen Standards oder nach individueller Vereinbarung festgelegt.

(e) Verantwortung und Haftung: Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung des von der Agentur gelieferten Bildmaterials verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aus einer unrechtmäßigen Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden resultieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur in solchen Fällen schadlos zu halten.

(f) Verletzung der Nutzungsrechte: Im Falle einer unautorisierten Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder Dritte behält sich die Agentur das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere die nachträgliche Berechnung der anfallenden Lizenzgebühren sowie mögliche rechtliche Schritte.


Haftung
(a) Der Anbieter haftet für Schäden nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Abnahme
(a) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des Anbieters nach Fertigstellung zu überprüfen und etwaige Mängel zu melden.
(b) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen geprüft hat und binden schriftlich freigibt (inhaltlich wie grafisch).

 

Vorzeitige Kündigung

(a) Kündigt der Kunde einen schriftlich bestätigten Auftrag vor Abschluss des Projekts, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, hat er dem Anbieter eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu zahlen. Dieser Betrag wird vom Anbieter ermessen und erhoben.


Änderungen und Korrekturen
(a) Änderungswünsche des Kunden, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen werden mit 80€/Zeitstunde berechnet.
(b) Im Angebot festgelegte Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Zusätzliche Korrekturschleifen werden gesondert mit 80€/Zeitstunde berechnet. 

 

Lieferung/Qualität von Druckmedien

(a) Der Anbieter ist für Lieferverzug oder mangelnde Qualität durch Dritte (z.B. Online-Druckereien) nicht zu belangen. Wenn entsprechende Probleme vorliegen, ist es im Interesse des Anbieters dafür zu sorgen, dass das Produkt korrekt beim Kunde ankommt (sofern es dem Anbieter möglich ist).


Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


Schlussbestimmungen
(a) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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